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Steuern 19. September 2024

Neubewertung Liegenschaften Zürich

Schon längst angekündigt und vorgesehen, ständig wieder verschoben und verzögert – soll es mit der steuerlichen Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Zürich nun vorwärtsgesehen. Möglich, dass diese bereits 2026 oder ab 2027 seine Gültigkeit haben.

Gemäss bundesrichterlicher Praxis darf der Vermögenssteuerwert der Liegenschaft nicht weniger als 70% des effektiven Marktwerts betragen. Die heutige Praxis der Zürcher Steuerbehörden ist demnach bundesrechtswidrig.

Das Problem ist, dass die Steuerwertschätzungen der Liegenschaften auf Bodenpreisen aus dem Jahr 2007 basieren. Aus diesem Grund kann die bundesrichterliche Praxis nicht mehr eingehalten werden. Eine Aktualisierung der Bewertung führt zu einem wesentlich höheren Vermögenssteuerwert der Liegenschaften – und somit zu einer höheren Steuerbelastung für Hauseigentümer. Es ist die Rede, dass die Steuerwerte für Eigentumswohnungen um 48% und für Einfamilienhäuser um 41% angehoben werden könnten.

Beispiel:

Eine Liegenschaft mit einem Marktwert von CHF 1'000'000.- ist in der Steuererklärung korrekterweise mindestens mit CHF 700'000.- als Vermögen zu deklarieren.

Gegenwärtig wird eine solche Liegenschaft im Kanton Zürich max. zu CHF 500'000.- im Vermögen deklariert.

Die aktuelle Situation ist anscheinend so störend, dass sich selbst einzelne Steuerkommissäre an diesem Umstand schwer tun. Wir verweisen an dieser Stelle auf den Artikel vom Tages-Anzeiger von Ende 2019, wo sich ein Steuerkommissär mit dieser «Ungerechtigkeit» an die Zeitung wandte (Artikel zu finden im Download-Bereich -> Beiträge -> "Wie dem Kanton Millionen entgehen"). 

Wie hoch die steuerliche Mehrbelastung ausfallen wird, ist schwierig abzuschätzen. Je nach individueller Situation und dem Standort kann die Steuererhöhung unwesentlich sein oder mehrere Tausend Franken ausmachen. Eine massive Höher-Bewertung der Liegenschaften wird insbesondere in den Städten erwartet.

Für weitere Informationen und ein Berechnungsbeispiel verweisen wir auf den Artikel vom Tages-Anzeiger vom 17. September 2024.

https://www.tagesanzeiger.ch/steuererhoehung-fuer-eigenheime-in-zuerich-neue-werte-ab-2027-862114527196

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

 

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